Fragen und Antworten

Geförderte Weiterbildungen

Unsere Weiterbildungen sind zertifiziert, von der Agentur für Arbeit anerkannt und über das Sozialgesetzbuch III (SGB III) oder SGB II (Bürgergeld) förderfähig, d.h. die Kosten können nach Prüfung und Erfüllung Ihrer individuellen Fördervoraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter durch einen Bildungsgutschein übernommen werden.

Zunächst einmal kann jede/r eine Weiterbildung selbst finanzieren. In der Regel sind kundenfreundliche Monatsraten möglich. Mit Ihrer Entscheidung bei welcher Weiterbildungseinrichtung Sie eine Weiterbildung besuchen, lösen Sie ihren Bildungsgutschein dort ein. Eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung ist ebenfalls möglich.

Nach Beratung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter kann bei förderfähigen Voraussetzungen ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Dieser Bildungsgutschein ist personenbezogen auf das geeignete Bildungsziel ausgestellt und kann wie ein Scheck (Kostenzusage) verwendet werden.

Hier empfehlen wir nachzufragen, ob eine Warteliste geführt wird und wie viele Interessenten schon auf der Warteliste stehen. Oft finden angemeldete Teilnehmer noch vor Beginn der Weiterbildung einen Arbeitsplatz oder sie wechseln den Wohnort und ziehen um. Dann können Interessenten aus der Warteliste nachrücken.

Eine sehr schwierige Frage, die nur in Bezug auf die Kosten eindeutig beantwortet werden kann. Wenn Sie eine Weiterbildung wegen Arbeitsaufnahme abbrechen entstehen für Sie bei KONZEPT keine Kosten. Arbeitsaufnahme hat Vorrang. Hier gilt: Ihr Ziel ist auch unser Ziel. Allerdings sollten Sie abwägen, ob der angebotene Arbeitsplatz nicht nur für kurze Dauer angeboten wird. Vielleicht ist Ihr künftiger Arbeitgeber auch an Ihren Kenntnissen durch die Weiterbildung interessiert und er wartet noch auf Sie bis die Weiterbildung abgeschlossen ist. Sprechen Sie mit einem potenziellen Arbeitgeber darüber.

Lassen Sie sich Weiterbildungsanbieter benennen, die das Bildungsziel im Angebot haben. Informieren Sie sich bei den Einrichtungen und lassen Sie sich beraten. Fragen Sie Freunde und Bekannte oder Fachexperten nach deren Erfahrung. Schauen Sie sich bei den Einrichtungen um und beschnuppern Sie die „Stimmung“ der aktuellen Weiterbildungsteilnehmer. Dann treffen Sie meistens die richtige Entscheidung.

Das funktioniert wie in einem Arbeitsverhältnis. Sie geben am ersten Tag telefonisch die Information an die Weiterbildungseinrichtung durch und gehen zum Arzt. Der Arzt stellt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die Sie schriftlich zur Bildungseinrichtung senden. Wenn Sie nach wenigen Tagen hoffentlich wieder fit sind, kommen Sie wieder zur Weiterbildung und lassen sich über den Unterrichtsstoff während der Zeit Ihrer Krankheit informieren und Unterlagen aushändigen. Nun versuchen Sie das Versäumte mit Unterstützung Ihrer netten Kolleginnen oder Kollegen aus der Weiterbildungsgruppe aufzuarbeiten.

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